STROMCHECK-Redaktion · Aktualisiert am 11.8.2026 · Lesezeit: 4 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Preisänderungen können ein Sonderkündigungsrecht auslösen.
- Die Frist zur Ausübung ist meist kurz.
- Das Schreiben des Lieferanten nennt die konkrete Regelung.
Typische Auslöser
Am häufigsten entsteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preisänderung. Auch Änderungen der Vertragsbedingungen oder ein Umzug können dazu führen. Der genaue Rahmen ergibt sich aus Ihrem Vertrag und dem Schreiben des Lieferanten.
So gehen Sie vor
Reagieren Sie zügig, sobald ein Änderungsschreiben eintrifft.
- Schreiben mit Datum und angekündigtem Änderungstermin aufbewahren
- Genannte Frist zur Sonderkündigung notieren
- Vor der Kündigung Alternative prüfen
- Kündigung nachweisbar versenden
Wichtig zu wissen
Eine Sonderkündigung sollten Sie erst aussprechen, wenn Sie wissen, wohin Sie wechseln. Sonst landen Sie in der Grundversorgung – zulässig, aber meist teurer.
Unterschied zur ordentlichen Kündigung
Die ordentliche Kündigung folgt der im Vertrag vereinbarten Frist und Laufzeit. Das Sonderkündigungsrecht entsteht dagegen zusätzlich und unabhängig von der regulären Laufzeit, meist ausgelöst durch eine einseitige Änderung des Lieferanten. Beide Wege führen zum selben Ergebnis: der Beendigung des Vertrags, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt und in der Begründung.
Beispiel für den Ablauf bei einer Preiserhöhung
Kündigt ein Lieferant beispielsweise eine Preiserhöhung zum ersten Tag des übernächsten Monats an, nennt das Schreiben in der Regel auch die Frist für die Sonderkündigung, oft bis kurz vor Wirksamwerden der Erhöhung. Wer innerhalb dieser Frist kündigt, zahlt bis zum Vertragsende die alten Preise weiter.