Stromwechsel

So läuft ein Stromwechsel tatsächlich ab.

Der Wechsel des Lieferanten ist gesetzlich geregelt. Ihr Netzbetreiber, Ihr Zähler und Ihre Versorgungssicherheit bleiben unverändert.

Was sich beim Wechsel ändert – und was nicht

Beim Anbieterwechsel ändert sich ausschließlich Ihr Lieferant, also derjenige, der Ihnen den Strom verkauft und abrechnet. Das örtliche Netz, die Leitungen und der Zähler bleiben in der Verantwortung des Netzbetreibers.

  • Es entsteht keine Unterbrechung der Versorgung.
  • Der Zähler wird nicht getauscht, nur der Zählerstand gemeldet.
  • Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Lieferant.

Fristen im Blick behalten

Entscheidend sind Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und der Zeitpunkt einer möglichen Preisanpassung. Bei Preiserhöhungen bestehen häufig Sonderkündigungsrechte – die genauen Bedingungen stehen in Ihrem Vertrag.

Diese Angaben brauchen Sie

  • Postleitzahl und Lieferadresse
  • Jahresverbrauch in Kilowattstunden oder Haushaltsgröße für eine Schätzung
  • Zählernummer und aktueller Anbieter, sofern vorhanden

Für die erste Einschätzung genügen Postleitzahl und Verbrauch. Alles Weitere klären wir, wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden.

So funktioniert es

So einfach kann Stromwechsel sein.

Vier Schritte, klar getrennt. Sie entscheiden selbst, was nach der Einschätzung passiert.

  1. 01

    Daten eingeben

    PLZ und Verbrauch angeben – oder den Verbrauch über die Haushaltsgröße schätzen.

  2. 02

    Tarif prüfen

    Wir prüfen die angegebenen Informationen und mögliche Optionen für Ihr Netzgebiet.

  3. 03

    Möglichkeiten besprechen

    Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung – schriftlich oder auf Wunsch telefonisch.

  4. 04

    Wechsel starten

    Wenn Sie sich entscheiden, unterstützen wir beim weiteren Vorgehen.

Häufige Fragen zum Wechsel

Stromkosten prüfen – kostenlos und unverbindlich

Postleitzahl und Verbrauch genügen. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer persönlichen Einschätzung.

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Keine Vorkasse, keine automatische Vertragsumstellung. Sie entscheiden nach der Beratung.

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