STROMCHECK-Redaktion · Aktualisiert am 18.8.2026 · Lesezeit: 5 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wechsel ist ein Vertragswechsel, technisch ändert sich nichts.
- Wichtig sind Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie.
- Ein Versorgungsunterbruch ist rechtlich ausgeschlossen.
Was beim Wechsel tatsächlich passiert
Beim Anbieterwechsel schließen Sie einen neuen Liefervertrag über die Kilowattstunden, die Sie verbrauchen. Netz, Zähler und Netzbetreiber bleiben unverändert – dieser bleibt auch für Störungen zuständig. Der neue Lieferant meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an und stimmt den Termin mit dem alten Lieferanten ab.
Für Sie sichtbar sind vor allem drei Dinge: die Bestätigung des neuen Vertrags, die Schlussrechnung des alten Lieferanten und eine neue monatliche Abschlagszahlung.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
Ein geordneter Ablauf verhindert doppelte Verträge und unnötige Fristen.
- Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung heraussuchen
- Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags prüfen
- Tarifmerkmale festlegen: Laufzeit, Preisgarantie, Ökostrom, Bonus
- Neuen Vertrag abschließen und Kündigung veranlassen
- Zählerstand zum Wechseltermin notieren
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung
Angenommen, ein Haushalt verbraucht laut letzter Abrechnung 3.000 Kilowattstunden im Jahr. Beim bisherigen Vertrag liegt der Arbeitspreis beispielhaft bei 32 Cent je Kilowattstunde und der Grundpreis bei 12 Euro im Monat. Das ergibt 3.000 × 0,32 Euro + 12 × 12 Euro = 960 Euro + 144 Euro = 1.104 Euro im Jahr.
Diese Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte. Für die eigene Einschätzung zählen ausschließlich die Werte aus dem eigenen Vertrag beziehungsweise aus einem individuell geprüften Angebot.
Häufige Stolperfallen
Verpasste Kündigungsfristen sind der häufigste Grund, warum ein Wechsel sich verzögert. Ebenfalls oft übersehen: Nach Ablauf von Bonus und Preisgarantie ändern sich die Konditionen. Wer den Vertrag danach nicht prüft, zahlt häufig mehr als nötig.
Wann sich ein Wechsel besonders lohnt
Ein guter Zeitpunkt ist das Ende der Preisgarantie, eine angekündigte Preiserhöhung oder der Umzug in eine neue Wohnung. Auch wer seit Jahren nicht verglichen hat, sollte den bestehenden Vertrag mit aktuellen Konditionen abgleichen, statt automatisch zu verlängern.