STROMCHECK-Redaktion · Aktualisiert am 18.8.2026 · Lesezeit: 4 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigungsfrist steht im Vertrag oder in der Abrechnung.
- Grundversorgung hat eine kurze Frist von zwei Wochen.
- Kündigung immer nachweisbar versenden.
Frist zuerst prüfen
Sonderverträge haben typischerweise eine Erstlaufzeit und danach eine Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Wer diese verpasst, bleibt oft ein weiteres Jahr gebunden. Die Grundversorgung ist flexibler: Hier gilt eine kurze Frist von zwei Wochen.
Was in die Kündigung gehört
Halten Sie die Angaben kurz und vollständig.
- Name und Anschrift der Lieferstelle
- Kunden- und Vertragsnummer
- Zählernummer
- Gewünschtes Vertragsende oder Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Nachweis sichern
Versenden Sie die Kündigung so, dass Sie den Zugang belegen können, und bewahren Sie die Bestätigung auf. Erst mit der Bestätigung ist das Vertragsende verbindlich.
Fristen unterschiedlicher Vertragsarten im Vergleich
Ein Sondervertrag mit zwölf Monaten Laufzeit hat häufig eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende. Verlängert sich der Vertrag automatisch, verkürzt sich die Frist danach oft auf einen Monat zum Monatsende. Die Grundversorgung dagegen kann jederzeit mit zwei Wochen Frist beendet werden. Details dazu finden Sie im Beitrag zur Kündigungsfrist bei Strom.
Vorlage für den Kündigungstext
Ein kurzer Text genügt: Angabe von Kundennummer, Zählernummer, Adresse der Lieferstelle sowie der Satz, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Termin oder zu einem konkreten Datum gekündigt wird, verbunden mit der Bitte um schriftliche Bestätigung inklusive Kündigungstermin.