Gesetzliche Grundversorgung

Grundversorger Strom – Rechte, Wechsel und Informationen

Der Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert und deshalb gesetzlich zur Grundversorgung verpflichtet ist. Ohne eigenen Vertrag werden Sie automatisch dort geführt, etwa bei Einzug ohne vorherige Anmeldung eines Tarifs.

Tarifarten

  • Grundversorgung als gesetzlicher Standardtarif
  • Ersatzversorgung bei fehlendem Liefervertrag

Konkrete Preise und Jahreskosten veröffentlichen wir erst nach Anbindung einer geprüften Tarifdatenquelle.

Stärken

  • Versorgung ist ohne eigenes Zutun sichergestellt
  • Kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen
  • Rechtlich klar geregelte Bedingungen und Preisanpassungsregeln

Worauf Sie achten sollten

  • Meist höherer Preis als bei Sondertarifen
  • Kein Bonus, keine langfristige Preisgarantie

Wechsel zu Ihr örtlicher Grundversorger

Die Grundversorgung ist als Übergangslösung gedacht, nicht als dauerhafter Vertrag.

Ein Wechsel in einen Sondertarif oder zu einem anderen Anbieter ist dank der kurzen zweiwöchigen Frist jederzeit möglich.

Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn ein bestehender Liefervertrag endet, ohne dass ein neuer Vertrag vorliegt, und ist zeitlich begrenzt.

Für die Prüfung eines passenderen Tarifs genügen in der Regel Postleitzahl und Jahresverbrauch.

Häufige Fragen zu Ihr örtlicher Grundversorger

Stromkosten prüfen – kostenlos und unverbindlich

Postleitzahl und Verbrauch genügen. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer persönlichen Einschätzung.

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Keine Vorkasse, keine automatische Vertragsumstellung. Sie entscheiden nach der Beratung.

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