Gesetzliche Grundversorgung
Grundversorger Strom – Rechte, Wechsel und Informationen
Der Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert und deshalb gesetzlich zur Grundversorgung verpflichtet ist. Ohne eigenen Vertrag werden Sie automatisch dort geführt, etwa bei Einzug ohne vorherige Anmeldung eines Tarifs.
Tarifarten
- Grundversorgung als gesetzlicher Standardtarif
- Ersatzversorgung bei fehlendem Liefervertrag
Konkrete Preise und Jahreskosten veröffentlichen wir erst nach Anbindung einer geprüften Tarifdatenquelle.
Stärken
- Versorgung ist ohne eigenes Zutun sichergestellt
- Kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen
- Rechtlich klar geregelte Bedingungen und Preisanpassungsregeln
Worauf Sie achten sollten
- Meist höherer Preis als bei Sondertarifen
- Kein Bonus, keine langfristige Preisgarantie
Wechsel zu Ihr örtlicher Grundversorger
Die Grundversorgung ist als Übergangslösung gedacht, nicht als dauerhafter Vertrag.
Ein Wechsel in einen Sondertarif oder zu einem anderen Anbieter ist dank der kurzen zweiwöchigen Frist jederzeit möglich.
Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn ein bestehender Liefervertrag endet, ohne dass ein neuer Vertrag vorliegt, und ist zeitlich begrenzt.
Für die Prüfung eines passenderen Tarifs genügen in der Regel Postleitzahl und Jahresverbrauch.
Weitere Anbieterprofile
Häufige Fragen zu Ihr örtlicher Grundversorger
Stromkosten prüfen – kostenlos und unverbindlich
Postleitzahl und Verbrauch genügen. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer persönlichen Einschätzung.
Stromkosten prüfenKeine Vorkasse, keine automatische Vertragsumstellung. Sie entscheiden nach der Beratung.