STROMCHECK-Redaktion · Aktualisiert am 25.8.2026 · Lesezeit: 5 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Strompreis besteht aus mehreren Bestandteilen.
- Nur ein Teil ist vom Lieferanten beeinflussbar.
- Netzentgelte und Steuern sind regional beziehungsweise gesetzlich festgelegt.
Die groben Bestandteile
Der Preis je Kilowattstunde setzt sich aus mehreren Blöcken zusammen: Beschaffung und Vertrieb durch den Lieferanten, Netzentgelte für den Transport, staatliche Steuern und Abgaben sowie gesetzlich geregelte Umlagen.
Von diesen Blöcken kann der Lieferant im Wesentlichen nur den eigenen Beschaffungs- und Vertriebsanteil beeinflussen.
Netzentgelte als regionaler Faktor
Netzentgelte werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt und unterscheiden sich je nach Region, unter anderem abhängig von der Netzstruktur. Das erklärt, warum vergleichbare Tarife in unterschiedlichen Orten unterschiedlich hohe Gesamtpreise ergeben können.
Steuern und Abgaben
Auf den Strompreis wird Umsatzsteuer erhoben, hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile sind für alle Lieferanten gleichermaßen verpflichtend und daher kein Unterscheidungsmerkmal beim Vergleich.
Rechenbeispiel zur Einordnung
Bei einem Bruttoarbeitspreis von beispielhaft 30 Cent könnten etwa 12 Cent auf Beschaffung und Vertrieb, 8 Cent auf Netzentgelte und der Rest auf Steuern und Abgaben entfallen. Diese Aufteilung ist ein vereinfachtes Beispiel und variiert je nach Region und Lieferant.
Was das für den Vergleich bedeutet
Da Netzentgelte, Steuern und Abgaben weitgehend feststehen, entscheidet im Wettbewerb vor allem der Beschaffungs- und Vertriebsanteil über Preisunterschiede zwischen Anbietern. Ein Vergleich lohnt sich also, auch wenn ein erheblicher Teil des Preises nicht verhandelbar ist.