STROMCHECK-Redaktion · Aktualisiert am 18.8.2026 · Lesezeit: 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleichen Sie Jahreskosten, nicht einzelne Preisbestandteile.
- Grundpreis wirkt bei kleinem Verbrauch besonders stark.
- Vertragsbedingungen gehören zum Vergleich dazu.
Grundpreis und Arbeitspreis
Jeder Stromtarif besteht aus einem Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch anfällt, und einem Arbeitspreis je Kilowattstunde. Bei 1.500 kWh im Jahr entscheidet der Grundpreis stark über die Gesamtkosten; bei 4.500 kWh dominiert der Arbeitspreis.
Deshalb kann derselbe Tarif für einen Single-Haushalt teuer und für eine Familie günstig sein.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Nehmen wir zwei Beispieltarife für einen Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden im Jahr. Tarif A hat beispielhaft einen Grundpreis von 15 Euro pro Monat und einen Arbeitspreis von 28 Cent: 2.000 × 0,28 Euro + 12 × 15 Euro = 560 Euro + 180 Euro = 740 Euro. Tarif B hat beispielhaft einen Grundpreis von 8 Euro und einen Arbeitspreis von 31 Cent: 2.000 × 0,31 Euro + 12 × 8 Euro = 620 Euro + 96 Euro = 716 Euro.
Obwohl Tarif A den niedrigeren Arbeitspreis hat, ist Tarif B in diesem Beispiel bei diesem Verbrauch günstiger. Das zeigt, warum ausschließlich die Jahreskosten aussagekräftig sind.
Diese Kriterien gehören in den Vergleich
Ein belastbarer Vergleich betrachtet immer das Gesamtpaket.
- Voraussichtliche Jahreskosten für Ihren Verbrauch
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Umfang und Dauer der Preisgarantie
- Bonusregelungen und deren Bedingungen
- Kosten nach Ablauf der Erstlaufzeit
Warum wir aktuell keine Preise anzeigen
Preisdaten sind nur dann hilfreich, wenn sie aktuell und geprüft sind. Solange keine verlässliche Datenquelle angebunden ist, verzichten wir bewusst auf Zahlen und prüfen Ihre Situation individuell. Die Vergleichsoberfläche ist technisch vorbereitet und wird aktiviert, sobald echte Daten vorliegen.
Vergleich und Wechsel als zwei getrennte Schritte
Ein Vergleich zeigt, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt. Der eigentliche Wechsel folgt danach als separater Vorgang mit eigenen Fristen. Wer beide Schritte vermischt, verpasst häufig die passende Kündigungsfrist.